Das WEG-Recht behandelt alle rechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftreten.
Als Wohnungseigentümer ist man zwingender Teil einer Gemeinschaft und muss seine eigenen Interessen mit denen der anderen Wohnungseigentümern überein bekommen. Gesetzliche Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches regelt, wie Wohnungseigentum begründet wird, was Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist, welche Rechte und Pflichten die einzelnen Eigentümer haben und wie die Eigentümer ihre Angelegenheiten regeln sollen bzw. zu regeln haben. Über Angelegenheiten entscheiden die Wohnungseigentümer durch Beschluss im Rahmen einer Eigentümerversammlung. Auf diesen Weg kann auch über Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen entschieden werden, im Extremfall auch über die Entziehung von Wohnungseigentum. Sowohl die Einberufung der Eigentümerversammlung als auch die Beschlussfassung muss zur Wirksamkeit des Beschlusses den formellen Anforderungen des WEG entsprechen. Eine zentrale Figur im Wohnungseigentumsrecht kommt auch dem Hausverwalter zu, der als Vertreter der Eigentümergemeinschaft deren Belange übernimmt, bei Pflichtverletzungen aber auch der Gemeinschaft gegenüber haftet.
Wir unterstützen sowohl den einzelnen Wohnungseigentümer als auch den Hausverwalter oder die Eigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Interessen und Rechte hinsichtlich Fragen der Beschlussfassung und -anfechtung, dem Stimmrecht, dem Sondereigentum, dem Gemeinschaftseigentum, der Eigentümerversammlung, der Verwaltertätigkeit, dem Wirtschaftsplan, dem Hausgeld, der Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung). Eine Vertretung unsererseits erfolgt sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.
Für den Raum Ortrand, Ruhland, Lauchhammer, Großräschen, Schwarzheide, Senftenberg und Umgebung sind wir Ihre kompetente Anwaltskanzlei für das Thema Wohnungseigentumsrecht.