Das Verkehrsrecht, im konkreten das Verkehrszivilrecht, beschäftigt sich zum einen mit Haftungsfragen aufgrund eines Verkehrsunfalls und zum anderen mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Autokauf, vor allem Gewährleistungsfragen.
Bei einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, ob der Eigentümer oder Besitzer eines Fahrzeuges Ansprüche gegen den Unfallgegner oder seiner Versicherung geltend machen kann. Im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung ist dieser der gesamte Schaden und das Verschulden des Unfallgegners nachzuweisen. Es ist zu klären, ob ein Mitverschulden und damit eine Mithaftungsquote gegeben ist. Weiterhin ist die Berechtigung von Schadenspositionen, insbesondere ihrer Höhe nach zu prüfen. Hier sind vor allem Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Kostenpauschale nur als einige Beispiele zu nennen.
Bei einem Verkehrsunfall beraten und vertreten wir Sie in allen damit zusammen hängenden Fragen. Wir helfen Ihnen bei der Bewertung und Durchsetzung von Reparatur-, Mietwagenkosten, Kosten für den Gutachter, Wertminderungen, Schmerzensgeld und vielen anderen Schadenspositionen. Soweit Ihnen ein Mitverschulden zuzurechnen ist, ermitteln wir eine realistische Haftungsquote.
Für den Raum Ortrand, Lauchhammer, Schwarzheide, Ruhland, Senftenberg, Großräschen und Umgebung sind wir Ihre kompetente Anwaltskanzlei für das Thema Verkehrsrecht.