Strafrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der die Merkmale des strafbaren Handelns festlegt und an sie Strafe oder Maßregeln der Besserung und Sicherung als Rechtsfolgen knüpft. Aufgabe des Strafrechts ist es, die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen. Nicht zum Strafrecht im engeren Sinne gehören z.B. Ordnungswidrigkeiten und das Disziplinarrecht. Das Strafrecht ist im Strafgesetzbuch und in strafrechtlichen Nebengesetzen wie z.B. dem Straßenverkehrsgesetz geregelt.
Das Strafrecht ist in zwei Hauptzweige gegliedert, dem formellen Strafrecht bzw. Strafverfahrensrecht, welches den Ablauf des Strafverfahrens regelt, und das materielle Strafrecht, welches die Voraussetzungen einer Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen beschreibt.
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