Das Grundstücksrecht betrifft alle Rechtsstreitigkeiten und Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit einem Grundstück oder Immobilie.
Der Gesetzgeber hat im Dritten Buch des BGB (§§ 854 ff. BGB) für den Fall der Übertragung und Begründung des Eigentums und sonstiger dinglicher Rechte grundlegende Unterscheidungen zwischen beweglichen Sachen und Grundstücken getroffen. Während das Eigentum an einer beweglichen Sache in der Weise übertragen wird, dass die Sache übergeben wird, ist beim Grundstück eine Auflassung und Eintragung ins Grundbuch erforderlich. Oft stellt sich die Frage nach einer Übertragung des Grundstücks unter Sicherung von Eohn- und Nießbrauchrechten. Aber auch Fragen der Baulast, der Grundschuld oder Hypothek, der Erbbaurechtsbestellung, der Grundstücksteilung bzw -vereinigung und das evtl. Vorkaufsrecht erfordern fachkundige Beratung.
Wir unterstützen Sie rechtlich bei der Abwicklung eines Grundstückskaufs, Hauskaufs oder Wohnungskaufs. Weiterhin beraten wir Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen aus einer Auflassung, Auflassungsvormerkung, Erbbaurecht, Vorkaufsrecht, Grunddienstbarkeit, Hypothek oder Grundschuld. Wir gestalten für Sie Verträge für Sicherungsrechte am Grundstück bzw. unterstützen Sie bei der Zwangsversteigerung.
Für den Raum Senftenberg, Großräschen, Lauchhammer, Ortrand, Ruhland, Schwarzheide und Umgebung sind wir Ihre kompetente Anwaltskanzlei für das Thema Arbeitsrecht.