Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der ehe und Verwandtschaft regeln. Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehunen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten. Ein Großteil der familienrechtlichen Normen findet sich im 4.Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches ( §§ 1297 bis 1921 BGB). Zudem umfasst das Familienrecht das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaft ist außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.
Im Familienrecht werden das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften und die damit verbundenen Rechtswirkungen normiert. Wichtige Bereiche des Familienrechts sind das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und Vorschriften zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach Scheidung bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft. Auch das Recht der Abstammung, die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern erfahren im Familienrecht ihre Regelung.
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